Rechtsprechung
OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Realkredit; Kreditvermittlung; Verbot; Ungerechtfertigte Bereicherung
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 197; ; BGB § 812; ; GewO a. F. § 55; ; GewO a. F. § 56 I Ziffer 6.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermittlung von Realkrediten - Gewerbeordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck - 10 O 25/98
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.06.1989 - III ZR 9/88
Vorhergehende Bestellung bei verbotener Überrumpelung; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Unter diesem Gesichtspunkt haben die Kläger den Darlehensnettobetrag in Höhe von 170.000,00 DM zu erstatten (BGH DB 1979, 1269; BGH WM 1989, 1083).Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer das Kapital für die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen muß, ohne von ihm gemäß § 818 Abs. 1 BGB eine Verzinsung für die Zeit bis zum Fälligwerden der einzelnen Raten (BGHZ 99, 333, 338 f.; WM 1989, 1083) als Wertersatz für die Kapitalnutzung verlangen zu können.
An das "leichtfertige" Verschließen sind keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. auch BGH WM 1989, 1083).
- BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83
Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Für § 56 GewO a. F. war und ist nicht die innere Ausgestaltung der Darlehensverträge entscheidend, sondern es geht um die Art ihres Zustandekommens, wobei eine Übereilung und Irreführung des Verbrauchers vermieden werden sollte (…Landmann-Rohmer, GewO, § 56 Rn. 103; BGHZ 93, 264).Allein in Ausnahmefällen hat der BGH ein solches Schutzbedürfnis verneint, wenn etwa erfahrene Anleger Options- und Abschreibungsgeschäfte kreditiert haben (vgl. BGHZ 93, 264; BGH DB 1979, 1269).
- BGH, 26.11.1991 - XI ZR 115/90
Abschluß eines Darlehensvertrages als Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Bei dieser Sachlage kann von einer "Bestellung" i. S. 55 GewO nicht die Rede sein (…Landmann-Rohmer § 55 GewO Rn. 24; vgl. auch BGH WM 92, 8).Es genügt, daß sie einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der spätere Vertrag nicht geschlossen worden wäre (ausdrücklich BGHZ 131, 385; ferner BGH WM 1992, 8).
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Angesichts des Umstands, daß der Nichtigkeitsgrund der Sphäre der Beklagten zuzurechnen ist, vermag der Senat ohnehin nicht von einem illoyalen Verhalten der Kläger zu sprechen (vgl. BGHZ 25, 47). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Der vom Landgericht gewählte Ansatz, wonach alle Rückforderungsansprüche bis 1993 einschließlich als verjährt zu behandeln sind, beruht ersichtlich auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1986, 2564. - BGH, 15.01.1987 - III ZR 217/85
Auswirkungen der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages auf einen …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer das Kapital für die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen muß, ohne von ihm gemäß § 818 Abs. 1 BGB eine Verzinsung für die Zeit bis zum Fälligwerden der einzelnen Raten (BGHZ 99, 333, 338 f.; WM 1989, 1083) als Wertersatz für die Kapitalnutzung verlangen zu können. - BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92
Ausschluß bereicherungsrechtlicher Rückforderung bei Darlehensvermittlung im …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Die Anwendung des § 817 S. 2 BGB setzt subjektiv allerdings voraus, daß der Vermittler, dessen Handeln sich die Bank zurechnen lassen muß, entweder bewußt gegen das gesetzliche Verbot verstoßen oder sich zumindest leichtfertig der Einsicht in den Gesetzesverstoß verschlossen hat, wobei sich dies auf die Vorschrift des § 56 Abs. 1 Ziffer 6 GewO zu beziehen hat und nicht etwa auf die Voraussetzungen des § 134 BGB (BGH WM 1993, 1323). - BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89
Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Von dieser 4-jährigen Verjährungsfrist kann indessen nicht ausgegangen werden, denn der Bundesgerichtshof hat die Grundsätze, wie er sie für Ratenkredite entwickelt hat, nicht auf Annuitätendarlehen übertragen (BGHZ 112, 352;… Staudinger/Peters [1995] § 197 BGB Rn. 27). - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Es genügt, daß sie einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der spätere Vertrag nicht geschlossen worden wäre (ausdrücklich BGHZ 131, 385; ferner BGH WM 1992, 8). - BGH, 06.12.1979 - III ZR 46/78
Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 5 U 43/00
Solche Einreicherverträge sind typische Rahmenverträge, die innerhalb einer regelmäßigen Geschäftsverbindung bestehen (vgl. BGH DB 1980, 440 zum finanzierten Abzahlungskauf).
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 799/04
Badenia, CIC und unerlaubte Handlung
Dahinstehen kann die umstrittene Rechtsfrage, ob die Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen eines Verschuldens bei Vertragsschluss kenntnisunabhängig am 31.12.2001 begann und demzufolge Verjährung am 1.1.2005 eintrat (…dagegen: Palandt Art. 229 § 6 Rn 6, Münchener Kommentar Art. 229 § 6 EGBGB Rn 12, Staudinger, Neubearbeitung 2003, Art. 229 EGBGB Rn. 11, Erman 11. Aufl. Vor § 194 Rn. 9; Oberlandesgerichte Stuttgart (6 U 92/05) und Bamberg NJW 2006, 304; dafür OLG Hamm 5 U 43/00 und 5 U 202/00) und ob die Voraussetzungen des § 167 ZPO angesichts der erst am 30.11.2005 erfolgten Vorschusszahlung vorliegen.